In Schülerbetreuungseinrichtungen werden Kinder im Schulalter beaufsichtigt. Es gibt auch Einrichtungen für Kinder ab 1,5 Jahren bis ins Schulalter.

 
Träger dieser Einrichtungen sind überwiegend Gemeinden, aber auch Vereine. Schülerbetreuungseinrichtungen werden von Land, Gemeinde und Eltern finanziert. Die Höhe der Gemeindeförderung gestaltet sich unterschiedlich. Damit eine solche Betreuungseinrichtung eröffnet werden kann, ist es notwendig, dass die Standortgemeinde sowohl den Bedarf bestätigt als auch eine Förderung gewährt. Schülerbetreuungseinrichtungen müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um Landesförderungen zu erhalten. Diese Kriterien sind in der Richtlinie zur Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen geregelt.
 
Die Höhe der Elternbeiträge wird von den Einrichtungen oder den Gemeinden festgelegt.
 
Im Rahmen der Schülerbetreuung an Schulen werden Schulkinder direkt in ihren Schulen nach Ende des Unterrichts betreut. Die Aufsicht erfolgt überwiegend durch Lehrpersonen wobei sich das Betreuungsausmaß nach dem jeweiligen Bedarf an der Schule richtet. Dies bedeutet, dass an jeder Schule genau der dort benötigte Umfang an Betreuung angeboten wird,  z.B. Mittagsbetreuung, Nachmittagsbetreuung oder beides in Kombination. Diese Betreuung beinhaltet üblicherweise ein Mittagessen, Hausaufgabenbegleitung und Freizeitaktivitäten. Schülerbetreuung an Schulen soll keinesfalls eine Verlängerung des Unterrichts oder Nachhilfeunterricht sein. Die Betreuung findet ausschließlich an Schultagen statt.